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Fridland Carta (Regeln)

#1
Exclamation 
1. Wo siedeln?
Es darf überall mit gewissem Abstand zu anderen Niederlassungen gesiedelt werden.
Tipp: Den Claim-&Außenpostenplaner (3. Symbol der Spalte rechts) der Livemap (https://livemap.feudal.tools/?livemap_id=7922) verwenden.

2. Benehmen.
Handlungen, die Fridland oder seinen Bewohnern zum Schaden gereichen (wie z.B. Werbung für andere Inseln oder das Denunzieren von Siedlungen/Bewohnern), haben zu unterbleiben. Ausnahme bildet das RP bezogenen Ränke schmieden. Es ist verboten, Andere (außerhalb eines RP-Rahmens) zu beleidigen.

3. Betreten fremder Claims.
Das Betreten anderer Siedlungsgebiete als Besucher ist keine kriegerische Handlung. Das Durchschreiten von offenen Toren ist nicht verboten. Unter Strafe steht die Gefangennahme von Besuchern. Ist der Besuch von Außenstehenden nicht erwünscht, so ist eine Befestigung mit geschlossenen Toren zu errichten.

4. Plündern/Diebstahl.
Es dürfen Besitztümer verlassener Claims geplündert werden. Der Diebstahl von fremdem Eigentum ist nur in einem RP-Rahmen gestattet und muss im Globalchat angekündigt werden. Ein ertappte/r Dieb/in darf mit Waffengewalt gestellt werden. Wird das Diebesgut zurückgegeben, bleibt die Tat ohne Konsequenzen. Andernfalls droht ein Gerichtsverfahren unter Vorsitz der Grimms.

5. PvP außerhalb der Wildmark.
Auseinandersetzungen sind grundsätzlich nur in einem Rollenspielrahmen erlaubt. Aus dem Gespräch muss klar hervorgehen, dass beide Parteien zu einem Kampf bereit sind. Willkürlich darf kein Mensch verletzt oder getötet werden.
Wer sich in vollständiger Rüstung und Bewaffnung auf Reisen begibt, riskiert als Bedrohung wahrgenommen und angegriffen zu werden.

6. Wildmark.
Die Wildmark ist PVP-Zone im Süd-Osten. Die Region ist auf der Livemap vermerkt. Das Betreten und Siedeln geschieht auf eigene Gefahr.

7. Es ist untersagt, Erz in die Landschaft zu verschütten. Erabschütter auf ungeclaimten Grund dürfen getötet und geplündert werden.

8. Es ist untersagt, Baum an Baum zu pflanzen, d.h. die 8 umgebenden Kacheln sind tabu. Gefällte Bäume sind zu entwurzeln.

9. Außenposten-Privileg.
Es gibt 4 Privilegien, die von den Grimms aktiven Siedlungen erteilt werden können:
(1) Geognosiegrube
(2) Bergwerk (Region Hammer)
(3) Bergwerk (Region Zange)
(4) Bergwerk (Region Schmiede)
Nur 1 Außenposten pro Siedlung. Voraussetzung ist, dass der Außenposten mit 100er Qualität (20000 Haltbarkeit) erbaut wird, d.h. der Erbauer muss Autorität 100 haben. Die Außenposten sind möglichst am Außenrand zu errichten.

10. Die Fehde (PvP).
Eine Siedlung kann einer anderen Siedlung die Fehde erklären, wenn ein triftiger Grund vorliegt. Ein solcher Grund kann Streit um Land, Satisfaktion für eine Missetat oder die Einigung zweier Siedlungen auf Beginn einer Fehde sein. Über Rechtmäßigkeit/Beginn sowie Ende einer Fehde entscheiden die Grimms.
Während einer Fehde haben sich alle Mitglieder einer Fehdepartei außerhalb ihres Siedlungsbereiches mittels Wappenrock oder Banner zu erkennen geben. Weitere Siedlungen können sich der Fehde anschließen, dabei ist eine Seite zu wählen. Durch eine Fehde Verfeindete dürfen sich, ohne Strafe befürchten zu müssen, angreifen und töten. Dies gilt nicht für Gebiete von an der Fehde Unbeteiligter, auf denen Kampfhandlungen zu unterlassen sind.

11. Die Stunde der Abrechnung (Judgement Hour - JH).
Die Stunde der Abrechnung dient während einer Fehde oder für Siedlungen in der Wildmark als Ereignis. Die Termine werden von den Grimms gesetzt. Es dürfen während der Stunde der Abrechnung nur die Siedlungen der beiden Haupt-Fehdeparteien oder Siedlungen in der Wildmark angegriffen werden und dort auch nur die Befestigungen (z.B. Mauern), die die Angreifer von einem Einfall auf das Gebiet der Verteidiger abhalten. Verteidiger dürfen Belagerungsmaschinen zerstören. Siedlungen der Haupt-Fehdeparteien dürfen geplündert, aber nicht gebranntschatzt werden, d.h. mutwillige Zerstörung ist verboten. Haupt-Fehdeparteien sind die beiden Siedlungen, zwischen denen eine Fehde beginnt. Siedlungen, die sich einer Fehde nur anschließen sind für Plünderungen und Zerstörungen tabu (,jedoch nicht deren Bewohner). Neutrale Fridländer sollten während einer Stunde der Abrechnung den Siedlungen der Haupt-Fehdeparteien fern bleiben, um nicht versehentlich zu Schaden zu kommen.

12. Veranstaltungen.
Jede Siedlung kann zu Veranstaltungen wie Turniere und Schaukämpfe oder andere lustige Unternehmungen einladen. Der Veranstalter gibt dabei Art und Dauer der Veranstaltung vor. Ein Ergeben im Kampf muss zur Einstellung der Kampfhandlung führen.

13. Livemap.
Der Beziehungsstatus einer Siedlung zu anderen Siedlungen darf nicht verstellt werden. Die Beziehungen bleiben auf Krieg, obwohl dies wohl nicht der Wahrheit entsprechen könnte (Gildenverwaltung-Beziehungen tabu). Wer Rechte wie "Benutzen", "Bauen" oder "Beanspruchen" an andere Siedlungen vergeben möchte, sollte dies nur über Gildenverwaltung-Berechtigungen-Charakter-Berechtigungen umsetzen.
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aktualisiert am 28.05.21 / Gamemaster: Hirad und Durog Grimm aus Rabenheim

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